| Mörtelarten |
Anwendung
für folgende Fälle nicht zulässig: |
Normalmörtel
MG I
(NM) |
- für Gewölbe
und Kellermauerwerk, zulässig jedoch für Instandsetzungen
von altem Mauerwerk
- bei >2 Vollgeschossen
- bei Wanddicken <24
cm (bei zweischaligem Mauerwerk Innenwand maßgebend)
- für das Vermauern
der Außenschale bei zweischaligem Mauerwerk
- für Mauerwerk
nach Eignungsprüfung (EM) nach DIN 1053 Teil 2
- für bewehrtes
Mauerwerk nach DIN 1053 Teil 3
- bei ungünstigen
Witterungsbedingungen (Nässe, niedrige Temperaturen)
|
Normalmörtel
MG II, MG IIa
(NM) |
|
|
Normalmörtel MG
III, MG IIIa
(NM)
|
- für das Vermauern
der Außenschale bei zweischaligem Mauerwerk
- zulässig jedoch
für
- nachträgliches
Verfugen
- Bereiche von Außenschalen,
ausgeführt als bewehrtes Mauerwerk
|
Leichtmörtel
(LM) |
- für Gewölbe
- für Sichtmauerwerk,
das der Witterung ausgesetzt ist.
|
Dünnbettmörtel
(DM) |
- für Gewölbe
- bei Mauersteinen mit
Höhenabweichungen >1,0 mm
|
| |